Transparenz heißt darstellen, wo das Geld herkommt. Ohne öffentliche Förderung ist das Projekt gar nicht zu stemmen. Ich werde hier den aktuellen Stand darstellen und meine Erfahrungen teilen.

Stand: 31.12.2023

  1. Vorprojekt:

beinhaltet Kosten für Gutachten zur Bodenuntersuchung, Substanzuntersuchung, denkmalpflegerische Befunduntersuchung, Bauforschung und Planungsleistungen.

Kosten: 40.000 €

beantragte Förderung:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: 30.000 €

Bezirk Oberbayern: 3.927,00 €

erhaltene Förderung:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Erster Bescheid vom 03.08.21 über 15.000 € Zuschuss erhalten. Zweiter und finaler Bescheid vom 17.08.21 über 15.000 € Zuschuss erhalten. Auszahlung ist erfolgt.

Bezirk Oberbayern: Bescheid über 3.600 € Zuschuss erhalten. Auszahlung ist erfolgt.

2. Sanierungsmaßnahmen:

Derzeit betragen die geschätzten Baukosten rund 1,75 Mio. €.

Mögliche Fördertöpfe:

a) Städtebauförderung

Gefördert werden die „unrentierlichen Kosten“. Die Kosten teilen sich die Regierung von Oberbayern (60%) und die Stadt Moosburg (40 %)

Nach telefonischer Auskunft der Regierung von Oberbayern vom 25.05.2021 beträgt die Fördersumme rund 500.000 €. Voraussetzung ist, dass die Stadt Moosburg ihren Eigentanteil trägt.

Aktueller Stand: Stadtratsbeschluss ist am 21. Juni 2021 einstimmig mit folgendem Wortlaut erfolgt: „Der Stadtrat beschließt, bei der Städtebauförderung einen Bewilligungsantrag für die Einzelmaßnahme „Sanierung des Gebäudes Leinberger Straße 2“ einzureichen. Die Stadt sichert dabei einen Eigenanteil in Höhe von max. 200.000 € zu. Die Mittel werden verbindlich in den Haushalt der Stadt eingestellt.“

Mit dem vorläufigen Bescheid vom 07.07.21 beziffert die Regierung von Oberbayern die förderfähigen Kosten auf 500.000 €. Diese teilen sich auf in 300.000 € von der Regierung und oben genannte 200.000 € von der Stadt Moosburg.

Weitere Infos: https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/index.php

Bisher ausbezahlt: 475.000 €.

b) Landesamt für Denkmalpflege

Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern können Zuschüsse gewährt werden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und natürlich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Nach aktueller Auskunft des Landesamts für Denkmalpflege wird geprüft, inwieweit eine Summe von 100.000€ in Aussicht gestellt werden kann.

Aktueller Stand: Die zugesagte Summe ist vollständig ausbezahlt.

Weitere Infos: https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse-steuer/index.html

Bisher ausbezahlt: 100.000 €

Für die rote Photovoltaik gibt es in Kürze einen neuen Fördertopf beim Landesamt für Denkmalpflege. Hier habe ich nochmal einen weiteren Förderantrag gestellt, um die Mehrkosten für die denkmalgerechte Installation der Anlage gefördert zu bekommen.

Die Förderung beträgt 53.500 € und ist ausbezahlt.

c) Bayerische Landesstiftung

Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit der bayerischen Landesstiftung liegt im kulturellen Bereich bei Baumaßnahmen zur Instandsetzung von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern in Bayern. Dazu gehören vor allem Kirchen, Klosteranlagen, Schlösser, Burgen, historische Rathäuser und ähnliche Baudenkmäler. Hierbei kommt es für eine Förderung und auch für die Höhe der Förderung vor allem auf dem ortsbildprägenden Charakter an.

Für den Zuschussantrag haben meine Architekten daher den ortsbildprägenden Anteil der Kosten dargestellt und davon haben wir 9 % als Zuschusssumme beantragt, also insgesamt 56.931 €.

Aktueller Stand: Der Antrag ist gestellt und bewilligt. Leider beträgt die Fördersumme lediglich 34.000 €, weil die Fördertöpfe insgesamt stark nachgefragt sind.

Bisher ausbezahlt: 17.400 €.

Weitere Infos: https://www.landesstiftung.bayern.de/

d) Bezirk Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern fördert als freiwillige Leistung die Sanierung den denkmalgeschützten Gebäuden. Ein Antrag zum Vorprojekt wurde schon positiv beschieden. Die Fördersumme ist bei 50.000 € pro Projekt gedeckelt.

Für den Bau wurden daher 46.400€ (50.000 – 3.600 € Förderung Vorprojekt) beantragt.

Aktueller Stand: Der Antrag wurde bewilligt. Die Fördersumme liegt aufgrund zahlreicher Anträge etwas niedriger bei 39.000 €. Die Auszahlung ist erfolgt.

Weitere Infos:

https://www.bezirk-oberbayern.de/Heimat/Heimat-und-Denkmalpflege/?&La=1

e) Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Hier läuft die Prüfung, inwieweit eine Förderung theoretisch denkbar wäre.

Mit telefonischer Rücksprache vom Mai 2022 wurde das Projekt von der Stiftung Denkmalschutz als förderfähig eingestuft. Die geplante Fördersumme liegt bei 30.000 €. Für die Förderung ist ein Vertrag abzuschließen.

Aktueller Stand: Der Fördervertrag ist abgeschlossen. Bisher sind 24.000 € ausbezahlt.

Weitere Infos: https://www.denkmalschutz.de/aktuelles.html

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